AGB

für die Nutzung der Texterflotte

Wann bekomme ich mein Geld?

Ihr Geld wird sofort fällig, wenn wir Ihren Text akzeptiert haben. Aus wirtschaftlichen Gründen behalten wir uns vor Kleinstbeträge nicht zu überweisen sondern abzuwarten, bis sich ein höherer Betrag (zum Beispiel 20,- EUR) angesammelt hat.

Darf ich die Texte noch woanders verwenden oder andere Texte einreichen?

Nein, Sie übertragen uns die Nutzung exklusiv. Ihre gesetzlichen Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben aber unangetastet. Bachten Sie aber bitte, dass sie FREMDE Texte in keinem Fall einreichen dürfen. Sie verletzen dadurch das Urheberrecht und können sich im erheblichen Umfang schadensersatzpflichtig machen.

Wie funktioniert ein Textauftrag im Detail?

Content Fleet zeigt Aufträge in der Texterflotte an und die Partner haben die Möglichkeit diese zu reservieren und zu erfüllen. Sie sind dazu nicht verpflichtet. Die Registrierung und die Nutzung der Texterflotte sind für den Partner kostenlos. Beachten Sie dabei unbedingt unbedingt unsere Richtlinien zur Anfertigung und Qualität von Texten.

Wie funktioniert die Bezahlung?

Content Fleet schuldet dem Partner eine Vergütung nach der jeweiligen Preistabelle der Texterflotte. Diese sieht neben einem Basispreis auch Zuschläge für den Partner vor, wenn dieser bestimmte Kriterien erfüllt, beispielsweise gleichbleibend hohe Qualität, lange oder umfangreiche Zusammenarbeit o.ä.
Content Fleet hat für die Art und die Qualität der Artikel Regeln in der Texterflotte hinterlegt, die von den Partnern eingehalten werden müssen, damit Content Fleet die Texte verwerten kann. Content Fleet kann Artikel ablehnen oder dem Partner zur Überarbeitung zurückgeben, wenn diese Richtlinien oder die Zeitpunkte, bis zu dem Artikel benötigt werden, vom Partner nicht eingehalten werden.

Welche Nutzungsrechte erwirbt Content Fleet an meinen Texten?

Mit Ihrer Bezahlung nach den Regeln der Preisliste sind Ihre Aufwendungen und die eingeräumten Nutzungsrechte abgegolten. An den von Ihnen übermittelten Texten/Werken (Inhalten) erwirbt Content Fleet ein exklusives, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht im Rahmen der zur Zeit der Übermittlung üblichen Nutzung. Content Fleet darf diese Inhalte teilen, zusammenfügen oder verändern, sie dürfen kopiert, verteilt oder in anderer Form öffentlich zugänglich gemacht werden und zwar sowohl durch Content Fleet selbst, als auch durch Dritte. Sie dürfen mit Kommentaren versehen oder in anderer Form mit anderen Inhalten zusammengefügt werden.

Was ist mit Steuern und Sozialversicherung?

Content Fleet ist nicht Ihr Arbeitgeber sondern geht davon aus, dass Sie Ihre Einkünfte beim Finanzamt selbst melden und sich um Ihre Sozialversicherung selbst kümmern (Werkvertrag). Wenn Sie nicht sicher sind, ob für Sie besondere Regelungen gelten sollten Sie sich vorher bei einem Steuerberater erkundigen.
Content Fleet erstellt Ihnen eine Gutschrift, sobald die in der Preistabelle vorgesehene Schwelle erreicht ist (zur Zeit 10,- EUR). Diese Gutschrift wird dem Partner per PDF zur Verfügung gestellt und bei Content Fleet in Papierform abgelegt. Die Überweisung erfolgt über einen vom Partner angelegten Zahlungsweg (zum Beispiel paypal o.ä.).
Content Fleet geht davon aus, dass der Partner nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Dies ist zum Beispiel bei Studenten oder Partnern, die nur gelegentlich Texte einreichen (und keinen eigenen Geschäftsbetrieb unterhalten), auch nicht der Fall. Content Fleet wird allerdings beim erreichen bestimmter Schwellenwerte nachfragen, ob inzwischen Umsatzsteuerpflicht besteht und übernimmt in der Zwischenzeit keine Haftung für die Richtigkeit dieser Annahme.

Werde ich als Autor genannt?

Nein. Content Fleet wird Ihre Texte mit denen anderer Autoren zusammenfassen, überarbeiten oder ergänzen/kürzen. Aus rechtlichen und technischen Gründen ist es uns nicht möglich alle Autoren zu nennen, die bei einem Text mitgewirkt haben.

Wer ist eigentlich Vertragspartner?

Rechtlich gesehen bietet Ihnen die Firma Content Fleet GmbH & Semperstraße 26, 22303 Hamburg („Content Fleet“) die Abnahme von Texten an. Content Fleet betreibt dieses Portal („Texterflotte“), über das es die Nachfrage nach Texten bekannt gibt. Die Anmeldung bei der Texterflotte steht jedermann offen und erfolgt durch Sie über das Portal selbst (“Partner”).
Entgegenstehende Allgemeine Vertragsbedingungen von Partnern der Texterflotte werden ausgeschlossen. Dieser Vertrag gilt zeitlich unbegrenzt. Er kann jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden wobei eine Email oder eine Mitteilung über die Texterflotte genügt (beispielsweise gilt eine Löschung des Partneraccounts als Kündigung).

Was gilt bei neuen Nutzungsarten?

Für neue Nutzungsarten erwirbt Content Fleet zunächst ein vorläufiges Nutzungsrecht. Wir werden in so einem Fall auf Anforderung des Partners Verhandlungen über die zusätzliche Abgeltung solcher Nutzungsarten mit Ihnen aufnehmen und vereinbaren einstweilen, das gerichtliche Hilfe erst nach Scheitern dieser Verhandlungen, spätestens jedoch sechs Monate nach ihrem Beginn zulässig ist. Neue Nutzungsarten sind nicht das öffentliche Zugänglichmachen (entgeltliche oder unentgeltlich) im Internet, der Verkauf oder die Vermietung auf festen Medien, gleich welchen Formats und die Übertragung auf Abspielgeräte, gleich ob diese mobil sind oder nicht, unabhängig davon in welcher Form die Übertragung erfolgt. Als neu gilt eine Nutzungsart nur dann, wenn von den folgenden drei Voraussetzungen mindestens zwei vorliegen: Zum Zeitpunkt der Übermittlung unbekanntes Gerät zur Veröffentlichung der Inhalte, zum Zeitpunkt der Übermittlung unbekannte Art der Übermittlung der Inhalte oder zum Zeitpunkt der Übermittlung unbekanntes Gerät zur Darstellung der Inhalte beim Endverbraucher.

Was muss ich noch wissen?

Erfüllungsort und – soweit zulässig – Gerichtsstand ist Hamburg. Die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten auch für den Fall, dass einzelne Klauseln unwirksam sein sollten oder durch die Änderung von Recht oder seiner Auslegung unwirksam werden. Content Fleet kann in einem solchen Fall oder bei geänderten wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen diese AGB anpassen. Die jeweils gültige Fassung kann der Partner auf dem Portal einsehen.

Stand: 01. Januar 2011